Wir sind im Besitz einer Abfalltransportgenehmigung gem. §49 Abs.1, 2 Nr.1 Kreislaufwirtschafs- und Abfallgesetz und somit berechtigt, überwachungs- bedürftige Abfälle zu transportieren.
(z.B. wie feste Abfälle aus Ölabscheidern, teerhaltige und asbesthaltige Baustoffe,  verunreinigtes Erdreich usw.)




• Anlieferung auf unserem Betriebgelände in Diepoltskirchen
• Wir stellen Ihnen einen Container zur Verfügung,
wenn er voll ist holen wie ihn wieder ab.
• Abholung mit unserem LKW mit Selbstladekran.